Allgemeine Geschäftsbedingungen
1)
Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“(im Folgenden kurz AGB genannt) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich davon
abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Nebenabreden, Vorbehalte,
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das
Abweichen vom Schriftformerfordernis. Bestellungen von Kunden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht entsprechen, werden von uns nicht angenommen. Allgemeine Geschäfts -oder Einkaufsbedingungen des
Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen im Einzelfall von uns nicht widersprochen wird;
aus Schweigen zu solchen abweichenden Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden.
2)
Das vom Kunden unterschriebene Anbot ist ein verbindliches Angebot an unser Unternehmen. Ein Vertrag, der uns
verpflichtet, kommt erst mit unserer schriftlichen Gegenzeichnung zustande. Angebote von uns sind stets
freibleibend und unverbindlich. Teillieferungen bleiben vorbehalten; dabei gilt jede Teillieferung als ein
gesondertes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages. Nachgewiesene
Lieferunmöglichkeit entbindet uns vom Vertrag.
3)
Kostenvoranschläge werden von uns nach bestem Fachwissen erstellt; auf auftragsspezifische Umstände, die
außerhalb der Erkennbarkeit unserer Mitarbeiter liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei
Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten und daraus resultierender Kostenerhöhungen von
mehr als 15 % ergeben, werden wir Sie unverzüglich verständigen. Verlangte Planungsarbeiten, Bemusterungen
und Reisen zum Kunden werden nach Meisterregiestunden zuzüglich anfallenden Materialkosten und sonstigen
Spesen verrechnet, falls der Auftrag nicht an uns ergeht.
4)
Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagenähnlicher Art bleiben unser
geistiges Eigentum. Bei Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr
in Höhe von 25% der Angebotssumme berechtigt.
5)
Für alle von den Kunden beigestellten Materialien (Stoffe, Leder, etc.) übernehmen wir keine Qualitätsgarantie und
keine Gewährleistung. In diesem Fall garantieren wir lediglich für die Verarbeitung. Werden vom Kunden Pläne
beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit. Abweichungen und geringfügige
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung (z.B. bei Farben, im Holz- und Furnierbild, in der Maserung und
Struktur von Stoffen und Leder sowie bei Abmessungen u. ä.) sind vom Kunden zu tolerieren, wenn sie Material
bedingt und geringfügig sind. Als geringfügig gelten insbesondere Maßabweichungen bis zu 10%, wenn der
ordnungsgemäße Gebrauch nicht beeinträchtigt wird.
6)
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen,
die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, Arbeiten, die in
den Bereich anderer Gewerbe fallen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasseranschlüsse durch die dazu befugten
Gewerbetreibenden vorzunehmen), es sei denn, dass dies bereits bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird.
7)
Lieferungen erfolgen ab Werk: Sofern im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wird, enthalten unsere
Verkaufspreise nicht die Kosten für die Zustellung, Aufstellung und Montage. Von uns angegebene
Lieferzeitenstellen nur Annäherungstermine dar. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung
selbst verzögert und wird dies durch Umstände bewirkt, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, werden
vereinbarte Liefertermine oder Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
8)
Der von uns spätestens 14 Tage vorher bekannt gegebene Liefertermin gilt als fixiert, wenn der Kunde diesen
Termin nicht binnen acht Tagen nach Mitteilung durch uns schriftlich widersprochen hat. Ist der Kunde zu diesem
Termin nicht anwesend oder hat er für die Übernahme der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw.
Vorbereitungen getroffen, so gilt die Leistung bzw. das Werk mit Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene
Anschrift als vom Kundenübernommen bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten
wie z.B. Bankspesen, Lagerkosten zu angemessenen Preisen (Speditionstarif) zu Lasten des Kunden.
9)
Der Kunde hat jede Änderung seiner Anschrift bzw. der Zustelladresse des jeweiligen Auftrages dem Unternehmer
unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die zuletzt bekannte Adresse für alle von uns oder in unserem
Auftrag von Dritten (Speditionen oder Frächter) durchgeführten Zustellungen. Aufwendungen zur Anschrift
Ermittlung trägt der Kunde.
10)
Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzuholen bzw. noch nicht gelieferte
Teile zurückzuhalten, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, ohne dass dies einem
Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
11)
Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Kunde darf die Vorbehaltslieferung im Rahmen seines ordentlichen
Geschäftsbetriebes weiter veräußern. In diesem Fall tritt er schon jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer zustehenden Vergütungsansprüche an uns ab; wir nehmen diese
Abtretung an.
12)
Mängelrügen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Warenerhalt geltend zu machen, das gilt auch für verpackte
Ware; verspätete Mängelrügen können nicht mehr anerkannt werden. Die bei Lieferung als Schutz vor
Beschädigungen verwendeten Verpackungsdecken, Schaumstoff¬zuschnitte und sonstigen Verpackungsmaterialien
sind unser Eigentum und werden bei der nächsten Zustellung wieder mitgenommen. Wird die Ware
zwischengelagert, so ist seitens des Kunden für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Für Schäden mangels Verpackung
nach Zustellung wird nicht gehaftet. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des
gesamten Rechnungsbetrages, sondern nur eines dem Behebungsaufwand entsprechenden Teiles des
Rechnungsbetrages.
13)
Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen bei Bestellung oder Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden,
hat der Kunde bei Auftragserteilung eine Teilzahlung in Höhe von 50% zu leisten; eine allfällig zugesagte Lieferfrist
beginnt erst mit dem Eingang der Anzahlung auf unserem Konto zu laufen. Der Rest wird binnen 14 Tage nach
Fertigstellung und Abnahme fällig.
14)
Alle Zahlungen erfolgen netto Kassa ohne Abzug zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer, außer es
werden andere Zahlungsbedingungen vereinbart. (Skonto) Diskont-sowie allfällige Inkassospesen trägt der Kunde.
15)
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils nach dem Zinsenrechts -Änderungsgesetz
2013 gültigen Zinssatzes berechnet. Außerdem sind wir berechtigt, pro erfolgter Mahnung Spesen in Höhe von €
20.-zu verrechnen. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros zur Eintreibung offener Forderungen ist der Kunde
verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten und Spesen zu bezahlen.
16)
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden nach Vertragsabschluss bei Anlegung banküblicher Maßstäbe eine
wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Zahlung oder Sicherstellung des
Rechnungsbetrages zu verweigern; es kann auch eine Vorauszahlung von bis zu 100% der Auftragssumme vor
Auslieferung verlangt werden. In diesem Fall dürfen wir unsere Leistungen so lange zurück halten bis die
zusätzlichen Sicherheiten vom Kunden beigebracht werden, ohne dass daraus eine Leistungsverweigerung
abgeleitet werden kann.
17)
Gewährleistungsansprüche werden durch den Unternehmer bei behebbaren Mängeln nach seiner Wahl entweder
durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel oder Austausch der mangelhaften Ware innerhalb
angemessener Frist erbracht. Werden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht binnen angemessener Frist (10
Werktage) oder sind die von Mängeln betroffenen Teile von dritten Personen verändert worden, so sind die
Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Mängelfolgekosten können von uns nicht ersetzt werden
und müssen daher vom Kunden getragen werden. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Lebensdauer.
18)
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden,
wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind und ein Verschulden unsererseits
vorliegt.
19)
Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten
Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Bei Nichteinhaltung von
Anleitungen zur Montage, Inbetriebnahme und Benützung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
20)
Sowohl bei einem Vertragsrücktritt durch den Kunden als auch bei einem Rücktritt durch den Unternehmer wegen
Nichteinhaltung des Vertrags von Seiten des Kunden ist der Unternehmer berechtigt -unbeschadet der
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden höheren Schadenersatzes -bei Standardwaren eine Stornogebühr
von 15 % bzw. bei Sonderanfertigungen eine solche von 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Wurde mit der
Produktion bereits begonnen, stehen dem Unternehmer darüber hinaus alle Ansprüche gemäß § 1168 ABGB zu.
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